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Die Heimarbeiterinnen waren gezwungen, entweder mit den schlechteren Fäden aus deutscher Produktion zu nähen (welche häufig rissen) oder die Mehrkosten für das englische Garn aus eigener Tasche zu zahlen. Unter Berufung auf das Politikverbot für Frauen wurde er nach wenigen Monaten aufgelöst. Dass die Arbeiterinnen auf das Verbot des einen Vereins mit der Neugründung eines anderen reagierten, ließen sich die Behörden nicht gefallen und reagierten ihrerseits mit drastischen Geld- und Haftstrafen. Zu den Betroffenen gehörte auch Agnes Wabnitz. Die Freireligiöse Gemeinde gehörte zu den wenigen Organisationen, in die Frauen eintreten und in denen sie gleichberechtigt agieren konnten. Frauen besaßen hier das aktive und passive Wahlrecht. Seit der Gründung 1845 stimmten sie mit ab und konnten auch in den Vorstand gewählt werden. Über Aktivitäten von Agnes Wabnitz innerhalb der Freireligiöse Gemeinde, auf deren Friedhof sie ihre letzte Ruhestätte fand, ist bisher nichts bekannt. Eine Freundin, die noch im Todesjahr von Agnes Wabnitz eine Kurzbiographie über sie herausbrachte, zitiert sie mit den Worten: „Meine Seele hat später an allen drei Konfessionen (katholisch, evangelisch, jüdisch) herumgegrübelt, bis sie in der Anschauung unserer Freireligiöse Gemeinde Ruhe fand.“ Und verurteilt worden war sie nicht zuletzt auch wegen ihrer Angriffe auf die Kirche.
nach einem Text von Claudia von Gélieu